Auch wir sind nicht begeistert von schwer verständlichen, juristisch wasserdichten Formulierungen. Wir mussten uns aber davon überzeugen lassen, dass es an dieser Stelle besser ist, die Form zu wahren. Denn leider gibt es gerade im Reisebereich einige "schwarze Schafe".
Für die Vermittlung von Reisen oder Leistungen unter den Bezeichnungen "sailingreece.de", "relaxingreece.de", "meltemi-Reisevermittlung" und/oder "Brümmer & Stoppa" gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Gemäß §675 BGB (entgeltliche Geschäftsbesorgung) regeln sie das Rechtsverhältnis zwischen dem Anmeldenen und uns, der "meltemi-Reisevermittlung Melanie Brümmer & Andreas Stoppa GbR mit Haftungsbeschränkung", Isestraße 21, 20144 Hamburg. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir ausschließlich Vermittler zwischen dem Reisenden/Kunden und den jeweiligen Leistungsanbietern sind. Einzelleistungen der jeweiligen Anbieter (Leistungserbringer) werden von uns auf Kundenwunsch und im Auftrag und Namen des Kunden bei den jeweiligen Leistungsanbietern gebucht und individuell zusammengestellt. Für die Beförderungs- und Leistungsverträge gelten die Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Leistungserbringung beteiligten Leistungsträger, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen. Verfügen die vermittelten Leistungsträger über keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das jeweils gültige Recht anzuwenden.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrags an. Die Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder über die elektronischen Medien (eMail, Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtungen der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der durch uns erfolgreich weitergeleiteten Anmeldung des Kunden beim jeweiligen Leistungsträger zustande. Die Anmeldung ist als Geschäftsbesorgungsvertrag für den Kunden verbindlich. Wir, die "meltemi-Reisevermittlung Melanie Brümmer & Andreas Stoppa GbR mit Haftungsbeschränkung", behalten uns die Annahme der Anmeldung vor. Verbindlich wird die Annahme für uns mit Absenden der Bestätigung an den Kunden. Enthält die zwischen dem Kunden und den jeweiligen Leistungsanbietern vermittelte Reise-/Leistungsanmeldung für den Kunden unzumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist der Anmeldende berechtigt, innerhalb von zehn Tagen schriftlich eine ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt dies nicht, so ist die Reise-/Leistungsanmeldung des Kunden beim Leistungsträger verbindlich.
Mit Vertragsabschluß des Vertrages zwischen dem Kunden und den jeweiligen Leistungsträgern können die Leistungsträger eine angemessene Anzahlung fordern, die auf den Reise-/Leistungspreis angerechnet wird. Alternativ zu einer eventuellen Auslandsüberweisung kann der Kunde den Vermittler bitten, die Anzahlung an die betreffenden Leistungsträger in seinem Auftrag und Namen weiterzuleiten. Auch ist der Leistungsträger berechtigt, den Vermittler zur Entgegennahme von Zahlungen in seinem Namen zu bestimmen. Die Annahme zur Weiterleitung ist in jedem Fall Bestandteil unserer Kundenunterstützung im Rahmen der Vermittlungsleistung. Wir sind lediglich Überbringer im Auftrag des Kunden oder des Leistungsträgers. Erst der Eingang der Beträge beim jeweiligen Leistungsempfänger entspricht einer Zahlung. Die Restzahlung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt direkt an den oder die Leistungsträger, auch hier kann der Kunde oder der Leistungsträger den Vermittler beauftragen, die Zahlungen in vorstehend beschriebener Weise weiterzuleiten. Wir erfüllen unsere Vermittlungsleistung grundsätzlich mit der Bereitstellung der Reise-/Leistungsunterlagen des Leistungserbringers an den Kunden. Zu diesem Zeitpunkt wird die jeweils vereinbarte Vermittlungsprovision auf den jeweils vermittelten Leistungswert sofort fällig. Werden die Unterlagen von uns versandt, trägt der Besteller die Transportgefahr. Dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten der Versendung selbst tragen.
Der Kunde kann jederzeit vor Reise-/Leistungsbeginn von der Reise/Leistung und vom Vermittlungsvertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim jeweiligen Leistungsträger. An uns gerichtete Änderungs- und Rücktrittserklärungen werden unbearbeitet umgehend an die betreffenden Leistungserbringer weitergeleitet. Wir als Vermittler sind nicht zur Entgegennahme von Erklärungen an Leistungsträger berechtigt. Dem Kunden wird insbesondere zur Vermeidung von Verzögerungen dringend nahegelegt, den Rücktritt schriftlich dem Leistungsträger zu erklären. Für den Fall, dass dem Kunden die Adressen der Leistungsträger nicht mehr vorliegen, kann er sie jederzeit bei uns neu erfragen. Wir behalten uns grundsätzlich vor, dem Kunden alle uns bei Umbuchung, Kündigung oder sonstiger Änderung von anderer Seite in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 30,- pro Person in Rechnung zu stellen.
Ändern die Leistungsträger nach Anmeldung die Leistungen, so betrifft dies ausdrücklich die Geschäftsbedingungen zwischen Leistungserbringer und Kunden. Der Vermittlungsauftrag bleibt hiervon unberührt.
Unsere Haftung dem Anmeldenden gegenüber erstreckt sich auf die ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflichten, jedoch nicht für die Erbringung der Leistungen, die dem Leistungserbringer obliegen. Zwischen dem Anmeldenden und dem Leistungsträger sind wir ausschließlich als Vermittler tätig und handeln im Auftrag und für Rechnung des Anmeldenden oder des Leistungsanbieters. Die in allen unseren Prospekten, Postern oder sonstigen Publikationen abgedruckten Vorstellungen und Beschreibungen von Unterkünften und Nebenleistungen sind uns vom jeweiligen Leistungsträger in Auftrag gegeben worden und sind keine Eigenleistungen. Die ergänzenden Beschreibungen durch uns erfolgen auf Grundlage regelmäßiger Recherchen. Der letzte Recherchetermin kann jederzeit bei uns erfragt werden.
Jeder Anmeldende/Reisende ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Devisen-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Sofern es uns möglich ist, werden wir den Kunden über uns bekannt werdende Änderungen informieren. Eine Gewähr für Informationen aller Art übernehmen wir nicht.
Insbesondere die Beschreibung möglicher Besichtigungen, Termine, Öffnungszeiten, Fahrtzeiten, Routen, Wanderungen, Radtouren und Rundreisen haben nur informativen Charakter. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass aus verständlichen Gründen genannte Ausflugsmöglichkeiten, Touren, Fremdleistungen und andere Freizeitaktivitäten, insbesondere Segel-, Fahrrad- und Wandertouren, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko geschehen. Wir raten grundsätzlich unerfahrenen und nicht regelmäßig trainierenden Personen von derartigen Aktivitäten ab. Dies gilt für Eigen-, Fremdleistungen und andere Freizeitaktivitäten, die alle ausnahmslos auf eigene Gefahr und eigenes Risiko geschehen.
Gerichtsstand für Klagen gegen den Vermittler ist Hamburg. Für Klagen des Reise-/Leistungsvermittlers gegen den Anmeldenden/Reisenden ist der Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die entweder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder nach Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Vermittlers maßgebend.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder von Bestandteilen einzelner Bestimmungen der hier aufgeführten Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge. Ebenso hat die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrags nicht die Unwirksamkeit des vermittelten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Reise-/Leistungsvertrages berührt den Vermittlungsvertrag in keinem Fall. Ebenso berührt die Unwirksamkeit des Vermittlungsvertrages die vermittelten Reise-/Leistungsverträge in keinem Fall.
In den Ausnahmen, in denen wir als Reiseveranstalter angesehen werden müssen, regelt sich das Rechtsverhältnis nach §§651a ff BGB. In diesem Fall müssen wir Haftung durch uns und unsere Leistungsträger für alle Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränken, soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt; bei unerlaubter Handlung haften wir bei Personenschäden bis maximal Euro 75.000,- pro Reisenden, bei Sachschäden pro Reisenden bis zum dreifachen Reisepreis, mindestens bis Euro 4000,-.